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- Geschrieben von Super User
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
1. Die Firma Computer Crash , im Folgenden CC genannt, handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch kann auf die durchgeführten Servicearbeiten keine Garantie oder Gewährleistung gegeben werden. Wir haften nicht für eventuelle Verdienstausfälle und Gewinneinbußen.
2. Sollten während der Services jedoch Ersatzteile, welche durch die Firma CC an den Auftraggeber veräußert wurden, verwendet werden, gelten für uns die gesetzlich festgelegten Gewärleistungspflichten sowie die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers der Ersatzteile.
3. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
4. Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
5. Für den Fall, daß der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, daß wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Absatz 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Sämtliche durch die Firma CC zur Fehlerbehebung benötigte Software muß legal durch den Auftraggeber erworben werden bzw. sich bereits in dessen Besitz befinden. Für Software, die nicht durch die Firma Rocket-Com an den Auftraggeber veräußert wurde, übernimmt die Firma CC keinerlei Haftung hinsichtlich des rechtlichen Eigentums des Auftraggebers an dieser Software.
8. Sämtliche Tuningservices, insbesondere Übertaktung von CPU, Mainboard oder Grafikkartenchips erfolgen lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und werden auf dessen eigene Gefahr durchgeführt. Wir haftem in diesen Fällen nicht für etwaige durch das Tuning unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehende Schäden. Ebeso weisen wir darauf hin, dass in diesem Fall unsere Gewährleistungspflicht sowie in den meisten Fällen auch der Garantieanspruch des Kunden für das entsprechende Gerät erlischt. In diesem Zusammenhang behält sich die Firma CC das Recht auf Nichtdurchführung eines Auftrages vor.
9. Die Rechnungen für Service und Notdienstarbeiten sind grundsätzlich sofort nach Beendigen der Arbeiten an den Servicetechniker in bar zu zahlen, es sein denn, es wurde zuvor schriftlich eine andere Zahlungsvereinbrung getroffen.
9.1 Für Kostenvoranschläge und Fehlersuche berechnen wir ihnen eine Kostenpauschale in Höhe von einer Arbeitstunde des zur Zeit geltenden Stundensatzes (z.Zt. 47,60 €),
wenn im Anschluss kein Vertrag (Kauf, Reparatur usw.) zu Stande kommt.
9.2 Wir das sich in unseren Räumen befindliche zur Fehleranalyse dagelassene Gerät, nach der Benachrichtigung (Email, Fax, Telefon oder Transportperson) durch die Firma CC, nicht innerhalb von 10 Werktagen abgeholt,
befindet sich der Kunde im Annahmeverzug.
9.2.1 Während des Annahmeverzuges ist CC berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen.
Für die Lagerung berechnet CC pro Monat 1,5 % des Nettorechnungswertes bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR/Monat.
10. Sollte der Auftraggeber mit den Serviceleistungen der Firma CC nicht zufrieden sein, obwohl das dem Auftrag zugrunde liegende Problem ordnungsgemäss beseitigt wurde, wird ihm keine Rechnung gestellt. Jedoch wird in diesem Falle der PC des Auftraggebers wieder in den Auslieferungszustand gebracht, das heißt, die Festplatte wird formatiert und ggf. das sich im Besitz des Auftraggebers befindliche Betriebssystem neu aufgespielt. Durch uns verwendete Ersatzteile gehen in unseren Besitz zurück.
11. Sollte eine Vor-Ort-Reparatur nicht möglich sein, bietet die Firma CC eine kostenlose Abholung des Gerätes an. Die Reparatur erfolgt dann in der Firmen-eigenen Servicewerkstatt. Sofern die Reparatur in den durch den Hersteller gewährten Garantiezeitraum fällt, weisen wir darauf hin, dass etwaige Garantieansprüche durch eine Reparatur entfallen können und diese auch nicht durch uns übernommen werden. Ein Kostenvoranschlag wird auf Wunsch des Auftraggebers erstellt. Der reparierte PC wird dann spätestens 5 Werktage später kostenlos wieder angeliefert.
12. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung eventuell erstellter Angebote gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrags, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.
13. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
14. Nach heutigem Stand der Technik ist es möglich, daß auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
15. Mit Ausnahme von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen gelten die von CC dargestellten Termine und Lieferfristen als unverbindlich. Die Zeit der Lieferung wird durch die Lieferfristen der Zulieferer beeinflusst. CC ist berechtigt, im Falle von vorübergehenden Leistungshindernissen auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik und Verkehrsstörungen bzw. anderer unvorhersehbarer und nicht von CC zu vertretener Ereignisse die Lieferung erst nach Beseitigung dieses bzw. dieser Hindernisse auszuführen. Der Kunde wird bezüglich dieser Leistungshindernisse bald möglichst informiert. Für den Fall, dass die Verhinderung der Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin hinaus andauert sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist.
16. CC ist berechtigt die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Transportfirma nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, soweit die Sendung an die beauftragte Transportperson bzw. Spedition übergeben wurde, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Kunden. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.
17.Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat § 5 Annahmeverzug
a. Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Während des Annahmeverzuges ist CC berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet CC pro Monat 1,5 % des Nettorechnungswertes bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist CC berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettokaufpreissumme geltend zu machen. Für den Fall, dass CC durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist CC berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden seinerseits steht der Nachweis offen, dass CC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
18. Mit Auftragserteilung (schritlich oder mündlich) akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Punkten.
Die Mitarbeiter von Computer Crash behandeln personenbezogene Daten der Auftraggeber, welche auf Speichermedien, online, oder anderweitig sichtbar sind, vertraulich und diskret. Sie werden diese Daten weder dauerhaft speichern noch anderweitig verwenden. Ebenso werden sie Dritten in keinster Weise zugänglich gemacht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Computer Crash
Mühlenstraße 41 - 18439 Stralsund
Tel. 0 38 31/20 36 937 - Funktel. 0172/9579676





